Heizungsgesetz erlaubt Gasheizungen – die aber teuer werden können

von Benjamin Hirsch, Unternehmenssprecher B2B-Geschäft/Baufinanzierung

Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) lässt neue Gasheizungen wieder zu. Die frühere Vorgabe, neue Heizungen zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien zu betreiben, ist gestrichen. Für Vermieterinnen und Vermieter wirkt das zunächst wie eine Entlastung, weil Gasheizungen in der Anschaffung meist günstiger sind. Langfristig kann die Entscheidung teuer werden. Nach Modellrechnungen des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) verdoppeln sich die jährlichen Heizkosten einer typischen teilsanierten Altbauwohnung nahezu, von rund 1.080 Euro im Jahr 2026 auf 1.952 Euro im Jahr 2040. Mehr als 70 % dieses Anstiegs entfallen auf die verpflichtende Beimischung klimafreundlicher Gase, deren Anteil ab 2029 schrittweise auf 60 % im Jahr 2040 steigt. Hinzu kommen steigende Gasnetzentgelte und ein höherer CO₂-Preis. Eine Wärmepumpe bliebe über die Jahre dagegen weitgehend stabil. IW-Experte Ralph Henger hält die Erzählung von der Freiheit im Heizungskeller ohne Mehrkosten für irreführend: Wer sich für eine neue Gasheizung entscheide, zahle am Ende drauf, Vermieter wie Mieter. Eine Kurzstudie des Fraunhofer IFAM kommt zudem zu dem Schluss, dass Gasnetze in Wohngebieten bis spätestens 2045 großflächig stillgelegt werden könnten.


Verwendete Quelle

Haufe: Gasheizung nach GModG: Teurer als die Wärmepumpe(öffnet in neuem Fenster)