Erbschaftssteuer auf dem Prüfstand: Immobilienerben warten auf Karlsruhe
von Benjamin Hirsch, Unternehmenssprecher B2B-Geschäft/BaufinanzierungDie Erbschaftsteuer beschäftigt das Bundesverfassungsgericht. In einem von Bayern angestoßenen Verfahren geht es um zentrale Vorschriften zu Freibeträgen, Steuersätzen und zur Bewertung von Grundstücken. Bayern argumentiert unter anderem, dass Freibeträge und Steuersätze seit 2009 nicht an die Inflation angepasst worden seien und regionale Unterschiede bei Immobilienpreisen zu wenig berücksichtigt würden. Für Immobilienerbinnen und -erben ist das Thema besonders relevant: Ehepartner können derzeit bis zu 500.000 Euro und Kinder bis zu 400.000 Euro steuerfrei erben. Diese Beträge gelten seit 2009 unverändert, während Immobilienpreise in manchen Ballungsräumen laut Haufe seitdem teilweise deutlich gestiegen sind. Sollte das Bundesverfassungsgericht die derzeitigen Regelungen für verfassungswidrig erklären, könnte eine politische Neuregelung notwendig werden. Parallel verhandelt Karlsruhe in einem zweiten Verfahren über die steuerliche Behandlung von Betriebsvermögen.
Verwendete Quelle
Haufe: Immobilienerben warten auf Karlsruhe(öffnet in neuem Fenster)