Gebäudetyp E - Kommt jetzt das günstigere Bauen?
von Benjamin Hirsch, Unternehmenssprecher B2B-Geschäft/BaufinanzierungDie Bundesregierung will den Wohnungsbau mit dem sogenannten Gebäudetyp E vereinfachen und vergünstigen. Ein neuer Gesetzentwurf sieht vor, dass Bauherren künftig freiwillig einen reduzierten „E-Basisstandard“ vereinbaren können. Dabei soll auf bestimmte, nicht zwingend notwendige Komfortstandards verzichtet werden können, beispielsweise erhöhte Anforderungen an Schallschutz oder bestimmte Ausstattungs- und Komfortmerkmale. Erfahrungen aus Pilotprojekten zufolge könnten die Baukosten dadurch um 10 bis 15 % sinken. Zwingende Vorgaben etwa zu Brandschutz, Statik oder Belichtung bleiben bestehen. Ziel ist es, rechtliche Unsicherheiten abzubauen, die einfacheres und kostengünstigeres Bauen bislang erschweren. Bauunternehmen müssen bei Abweichungen von etablierten Standards bisher Rechtsstreitigkeiten fürchten. Der Gebäudetyp E soll hier mehr Spielraum schaffen und damit einen Beitrag zu mehr bezahlbarem Wohnraum leisten. Dem Entwurf waren monatelange Abstimmungen innerhalb der Regierung vorausgegangen. Kritik kommt aus der Union: Weil der Basisstandard ausdrücklich vertraglich vereinbart werden muss, könnten neue Aufklärungs- und Dokumentationspflichten sowie Haftungsrisiken entstehen. Gefordert wird daher, einen Basisstandard direkt gesetzlich zu verankern. Der Entwurf geht nun ins weitere Verfahren: Länder und Verbände können bis zum 13. November 2026 Stellung nehmen.
Verwendete Quelle
DER SPIEGEL: Regierung legt Gesetzentwurf für schnelleres Bauen vor(öffnet in neuem Fenster)