Mietrechtsreform: Was sich für Vermieterinnen und Vermieter ändern könnte

Benjamin Hirsch, Senior Pressesprecher, Prohypvon Benjamin Hirsch, Unternehmenssprecher B2B-Geschäft/Baufinanzierung

Bei der geplanten Mietrechtsreform wird weiter gerungen. Am 14. Oktober wurde der Regierungsentwurf im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Bundestags beraten. Zu den zentralen Punkten gehören neue Vorgaben für Kurzzeitvermietungen, Möblierungszuschläge und Indexmieten. Änderungen am Entwurf sind im laufenden Gesetzgebungsverfahren weiterhin möglich. Bei Kurzzeitvermietungen sieht der Entwurf grundsätzlich eine Grenze von sechs Monaten vor, in bestimmten Fällen soll eine einmalige Verlängerung auf bis zu acht Monate möglich sein. Für möblierte Wohnungen soll stärker transparent gemacht werden, welcher Anteil der Miete auf die Möblierung entfällt. Als vereinfachte Regelung ist bei vollständig möblierten Wohnungen eine Pauschale von 10 % der Nettokaltmiete vorgesehen. Für Indexmieten in angespannten Wohnungsmärkten ist ebenfalls eine Begrenzung geplant: Übersteigt die jährliche Inflation 3 %, soll nur noch die Hälfte des darüberliegenden Anteils bei einer Mieterhöhung berücksichtigt werden. Immobilienverbände kritisieren zentrale Punkte des Vorhabens, während Bundesjustizministerin Stefanie Hubig auf Fortschritte beim Mieterschutz drängt.